Natura 2000

Das europaweite Schutzgebietsnetz „Natura 2000“ besteht aus den FFH-Gebieten der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie und den SPA-Gebieten (Special Protection Areas), die auch als Vogelschutzgebiete bezeichnet werden.


Weitere Fachinformationen:

BfN - Natura 2000

Natura 2000 in Deutschland

Natura 2000 Kooperation von Naturschutz und Nutzern 

Europäische Schutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern 

Europäische Schutzgebiete in Brandenburg


Natura 2000 Verträglichkeitsstudien/Vorprüfungen

Die Umsetzung von Plänen (z. B. Bebauungspläne) oder Projekten (z. B. Verkehrsprojekte und Energieleitungen) kann zu erheblichen Beeinträchtigungen von Natura 2000–Gebieten führen. In Vorprüfungen oder FFH-Verträglichkeitsstudien prüfen wir, ob im Zusammenwirken mit anderen Plänen oder Projekten ein Natura 2000–Gebiet in seinen für die Erhaltungsziele und den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen beeinträchtigt werden kann.

Managementpläne FFH und SPA

Für die Natura 2000-Gebiete erstellen wir Managementpläne als zentrales Instrument zur Umsetzung der Schutzziele der FFH- und Vogelschutzrichtlinie und zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Übergeordnetes Ziel ist es einen günstigen Erhaltungszustand der FFH-Lebensraumtypen und Arten im Natura 2000-Gebiet zu sichern oder wieder herzustellen. Für die Bundesländer besteht die Verpflichtung durch geeignete Maßnahmen in den Natura 2000-Gebieten die Verschlechterung von FFH-Lebensraumtypen und die Störung von FFH-Arten zu vermeiden.

Projekte/Referenzen

Sizer
Natura 2000 Verträglichkeitsstudien/Vorprüfungen

Die Umsetzung von Plänen (z. B. Bebauungspläne) oder Projekten (z. B. Verkehrsprojekte und Energieleitungen) kann zu erheblichen Beeinträchtigungen von Natura 2000–Gebieten führen. In Vorprüfungen oder FFH-Verträglichkeitsstudien prüfen wir, ob im Zusammenwirken mit anderen Plänen oder Projekten ein Natura 2000–Gebiet in seinen für die Erhaltungsziele und den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen beeinträchtigt werden kann.

Managementpläne FFH und SPA

Für die Natura 2000-Gebiete erstellen wir Managementpläne als zentrales Instrument zur Umsetzung der Schutzziele der FFH- und Vogelschutzrichtlinie und zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Übergeordnetes Ziel ist es einen günstigen Erhaltungszustand der FFH-Lebensraumtypen und Arten im Natura 2000-Gebiet zu sichern oder wieder herzustellen. Für die Bundesländer besteht die Verpflichtung durch geeignete Maßnahmen in den Natura 2000-Gebieten die Verschlechterung von FFH-Lebensraumtypen und die Störung von FFH-Arten zu vermeiden.