Ob Gerichtsgutachten oder außergerichtliches Sachverständigengutachten, in jedem Fall ist das Ziel die Beantwortung von Beweisfragen in einem Rechtsstreit oder die Feststellung von Schäden/Entschädigungen und Sachwerten.
Die Ausübung der Sachverständigentätigkeit basiert auf einer besonderen Sachkunde und setzt eine Unabhängigkeit und Unparteilichkeit gegenüber dem Auftraggeber und anderen Beteiligten voraus. Insbesondere im Falle von Gerichtsgutachten stellt das Sachverständigengutachten für die Gerichte eine Entscheidungsgrundlage für die Urteilsfindung dar.
Im Rahmen von Verfahrensbegleitungen und der externen Qualitätssicherung von Planungen Dritter tragen wir zur Planungssicherheit und Genehmigungsfähigkeit Ihres Vorhabens bei.
Durch die Tätigkeit als Sachverständiger ist unser Büro ständig mit der aktuellen Gesetzgebung, Rechtssprechung und der guten fachlichen Praxis, d. h. dem aktuellen Wissensstand vertraut.